Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die ab Montag, den 16. August gültig ist und auch Auswirkungen auf das Training bei uns im Kampfkunstzentrum hat:
Für Erwachsene Trainingsteilnehmer und Besucher gilt die 3G-Regel: Es wird ein Nachweis über geimpft, getestet oder genesen benötigt. Als Test reicht ein kostenloser Antigen-Schnelltest (max 24 Stunden alt).
In unseren Kinder und Jugendlichenkurse gilt: Bei Kindern bis fünf Jahre oder Schülern in einer Grundschule bzw. weiterführenden Schule ist kein Testnachweis erforderlich. Der Nachweis des Schulbesuchs erfolgt durch Vorlage des Schülerausweis.
Achtung: Die 3G Nachweispflicht gilt auch für Zuschauer und Abholer, welche die Räume betreten! Wir empfehlen Eltern zur Abholung soweit möglich einen Treffpunkt außerhalb der Räume auszumachen.
Geimpfte / Genesene Mitglieder müssen die entsprechenden Nachweise für den Zeitpunkt der Gültigkeit nur einmal vorlegen.